Weg zur Therapie in der Praxis 8111

Ihr Weg zur Therapie

Ihr Weg zur Therapie

in der Praxis 8111

Ihr Weg zur Therapie
in der Praxis 8111

Beginn der Therapie

Ärztliche Verordnung

Für Ihre Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.

Die Verordnung muss neben persönlichen Daten

  • eine medizinische Diagnose
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten und
  • die verordnete Behandlung beinhalten.

Sie haben Fragen zur Verordnung? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.

Tipp: Für vorbeugende Maßnahmen wie zum Beispiel ein präventives Wirbelsäulentraining, ergonomische Beratungen für Sie oder Ihr Kind (ohne bereits vorhandene Beschwerden), Beratungsgespräche, etc. benötigen Sie keinen ärztlichen Verordnungsschein. Diese Maßnahmen werden von der gesetzlichen Krankenkassa nicht abgedeckt, in Einzelfällen jedoch von der Zusatzversicherung.

Verrechnung der Behandlungskosten

Selbstverständlich informieren wir Sie noch vor Beginn Ihrer physiotherapeutischen bzw. osteopathischen Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Diese ergeben sich aus der jeweiligen Behandlungsart, benötigter Zeit und eventuell für die Behandlung benötigtem Material. Osteopathische Leistungen werden momentan in Österreich von den gesetzlichen Krankenkassen nicht abgegolten, häufig aber von Zusatzversicherungen.

Wir beraten Sie dahingehend gerne und klären Sie im Detail darüber auf.

Zahlungsmodalitäten und Zusatzversicherung

 Unsere Praxis ist eine Wahlpraxis. Nach Ende Ihrer Behandlungseinheiten erhalten Sie von uns eine Honorarnote. Wir gehen somit in Vorleistung und gehen mit einem Grundvertrauen davon aus, dass Sie Ihre Rechnung fristgerecht begleichen. Dies können Sie sowohl per Erlagschein als auch per Online-Banking unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer erledigen. Wenn Sie die Rechnung beglichen haben, können Sie Ihren ärztlichen Verordnungsschein mit der Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenkasse einreichen. Restbeträge übernehmen häufig Zusatz- oder Unfallversicherungen, dies klären Sie bitte mit diekt Ihrer Versicherung – am besten noch vor Behandlungsbeginn.

Wir unterstützen und beraten Sie bei diesen organisatorischen Angelegenheiten gerne.

Ablauf Ihrer Therapie & Organisatorisches

Befunde

Eine fachgerechte Behandlung erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung und Anamnese. Dabei sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte bringen Sie daher zum ersten Termin bereits vorhandene Untersuchungsergebnisse, Befunde, Röntgenbilder oder sonstige relevante Dokumente mit.

Allgemeines

Bitte bringen Sie jeweils ein großes Handtuch für die Therapieliege mit. Tragen Sie zudem bequeme Bekleidung und Unterwäsche.

Persönliche Einzelbetreuung

Wir stehen als Wahltherapeutinnen für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. In Folge sind wir auch Ihre Ansprechpartnerinnen für organisatorische und fachliche Fragen im Rahmen der Behandlung.

Notwendige Dokumente oder Informationen für Krankenkassen, ÄrztInnen oder Versicherungen stellen wir Ihnen nach Absprache gerne zur Verfügung.

Sollte sich im Rahmen der durchgeführten Therapie herausstellen, dass eine Therapieverlängerung notwendig ist, besprechen wir dies gemeinsam. Hierfür ist ein weiterer ärztlicher Verordnungsschein notwendig, der von Ihrer Krankenkassa bewilligt werden muss. Die Bewilligung und Organisation übernehmen wir für Sie.

Verschwiegenheit

Alle Informationen, die Sie uns als Ihrer Wahltherapeutinnen anvertrauen, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihre Zustimmung werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch- therapeutischen Gründen als sinnvoll erweisen, werden wir dies gemeinsam besprechen. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.

Dokumentation

Als Ihre behandelnden Therapeutinnen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, die therapeutischen Maßnahmen zu dokumentieren. Nach Abschluss Ihrer Therapie bleibt die Dokumentation zu Ihrer Krankengeschichte in unserer Praxis und wir müssen hier einer zehnjährigen Aufbewahrungspflicht Folge leisten.

Terminabsage und Stornokosten

Eine Therapieeinheit dauert 45 bis 60 Minuten und wird individuell an Ihre Beschwerden und Bedürfnisse angepasst. Da wir diese Therapiezeit ausschließlich für Sie reservieren, bitten wir Sie zu Ihren Terminen pünktlich zu erscheinen und nicht einhaltbare Termine rechtzeitig telefonisch abzusagen. Eine Absage sollte bitte mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ich den Termin vollständig in Rechnung stellen. Dafür bitten wir Sie um Verständnis. Diese Stornokosten können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.

Selbstverständlich sind auch wir bestrebt, vereinbarte Termine stets einzuhalten.